Berthold W. Mitglied

  • Männlich
  • 60
  • aus Laar-Echteler
  • Mitglied seit 28. Mai 2015
  • Letzte Aktivität:
Beiträge
21
Erhaltene Likes
8
Punkte
67
Profil-Aufrufe
2.535
  • Hallo Berthold,
    danke für deinen Kommentar zum Thema "Regionalisierung beim NPV". Wir werden das Thema "anpacken", und gemeinsam mit euch besprechen. Spät. Januar 2022 wird dies, also noch vor der npv-Mitgliederversammlung, passieren.
    Gruß Hans-Peter
  • Hallo, ich schließe mich der Meinung von Berthold nicht an. Meinung hilft auch nicht weiter, sorgfältige Regelauslegung ist hier wohl sinnvoller, denn es sprechen mehrere Punkte gegen eine Neuaufnahme. Auch sehe ich keine „neue Spielsituation“ oder einen Anlaß zur Wiederholung. Gemäß Art. 6 Absatz 9 beginnt das Spiel mit einem Zielkugelwurf durch einen spielberechtigten Werfer. Liegt die „Sau“ z.B. unter 6 m auf „verbotenem Gelände“ ist die Position ungültig, der Wurf aber nicht. Die nachfolgend gespielte Kugel wird im „erlaubten Gelände“ nicht automatisch annulliert. Wenn neu aufgenommen werden müßte, könnte man auf den gesonderten Hinweis in Art. 7: „wenn die Zielkugel nicht … gültig platziert wird, … muß … ausgehändigt werden.“ verzichten. Sogar die Verlegung des Wurfringes ist zugelassen, ein erneuter Spielbeginn nicht vermerkt. Eine besondere Bestrafung sehe ich darin nicht.
    Gerade die Argumentation ins „Aus“ gespielte oder geschossenen Kugeln dürfen nicht wieder vor Beendigung des Spiels aufgenommen werden, entspricht dem allgemeinen Verhalten im Boulespiel: Jeder Spieler kann, soll und muß den Fortgang des Spieles erkennen und folgen.
    Kann der Werfer der ersten Kugel die Entfernung zur Zielkugel „nicht richtig“ einschätzen, erkennt er die Länge unter 6 m nicht und wirft trotzdem, nimmt er für sein Team einen unzulässigen Vorteil in Anspruch. (Ronaldo würde gern einen Strafstoß vom 9 m Punkt schießen). Nach dem „Sau-Fehlwurf“ und nach der „Verlegung“ würde eine Wiederholung der ersten Boulekugel praktisch ein „Restart“ und damit eine ungerechtfertigte Bevorteilung bedeuten.
    Die letzten drei Abschnitte des Art. 7 beschreiben den Zielkugelfehlwurf und bestimmen: die erste Boulekugel verbleibt beim Spielberechtigten, die „Zweite“ spielt der Gegner. Bei der Beurteilung der v.g. Situation sind auch Sinn und die Bestimmungen des Art. 8 einzubeziehen. Nach Art. 9 wird die hier erörterte Zielkugel nicht für „unzulässig“ erklärt und wäre damit „regelkonform“. Die erspielte Position der „Sau“ im „verbotenen Gelände“ ist jedoch nicht „regelkonform“ und erfordert eine Maßnahme gemäß Art. 7., also Kugelwurf durch den Gegner.
    Beispiele aus anderen Sportarten: TENNIS – der Spielberechtigte darf durch die Tennis Sonderregelung den ersten im „verbotene Feld“ gelandeten Aufschlag wiederholen. Spielt er den „2. Aufschlag“ in Leere, ist das Aufschlagsrecht weg.
    Auch im Fußball darf der gespielte Ball ins „verbotene Gelände“ (Abstoß vom Tor ins Aus, beim Freistoß ins Abseits oder Toraus, Strafstoß an die Latte, an den Pfosten oder am Tor vorbei) nicht wiederholt werden. Das Risiko liegt allein beim ausführenden Spieler.
    Gern erwarte ich Eure Kommentare zu meinen Ausführungen
    oekonom
    • Hallo Berthold W.,
      ich werde für mich das Thema klären und habe heute mit einem internationalen Schiedrichter gesprochen (Herr H.K. aus Hannover). Für Ihn ist bei der geschilderten Spielsituation die Kugel "tot" - es sei denn sie wird wieder bewegt (also z.B. "angeschossen"), dann ist sie "wieder im Spiel". Aufgenommen und erneut gespielt werden darf sie nicht.
      Zur schriftlichen Klärung hat Herr K. mich an die Regel-Kommision und an Experten im Schiedsrichter-Verband weitergeleitet. Die Mail ist versandt.
      Sobald ich eine Antwort habe, werde ich diese ins Forum einstellen - für Alle.
      Mit freundlichen Grüßen
      oekonom
    • Dahin habe ich auch eine Mail geschickt. Stefan sagte mir jedoch in Schüttorf, dass von dort selten eine Antwort kommt.

      Gruß Berthold